Folgeschäden nach Arbeitsunfall

Welche Ansprüche habe ich bei Folgeschäden nach einem Arbeitsunfall?

Liegt nach einem Arbeitsunfall durch Folgeschäden eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent vor, haben Geschädigte Anspruch auf eine Verletztenrente.

Erleidet ein Versicherter einen Arbeitsunfall mit daraus resultierenden Unfallfolgen / Folgeschäden, besteht die Möglichkeit, Leistungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung zu beantragen. Liegt eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent vor, haben Geschädigte Anspruch auf eine Verletztenrente.

Folgeschäden Arbeitsunfall - Welche Rechte habe ich als Geschädigter?

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Was muss ich nach einem Arbeitsunfall tun?

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Dein Arbeitsunfall muss umgehend bei der gesetzlichen Unfallversicherung, also der zuständigen Berufsgenossenschaft, gemeldet werden, um sicherzustellen, dass Folgeschäden versichert sind und Ansprüche auf Leistungen geltend gemacht werden können.

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Arbeitsunfall Spätfolgen - Was, wenn die Schmerzen erst später auftreten?

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Der Spruch “Die Zeit heilt alle Wunden” gilt nach einem Arbeitsunfall nur selten. Oft treten Spätfolgen auf, die sich in schlimmer werdenden körperlichen Beschwerden äußern. Was dann?

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Wie funktioniert die Arbeitsunfallmeldung?

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Eine Arbeitsunfallmeldung sollte unabhängig von der Schwere der Verletzung immer erfolgen. Meistens stellt die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse entsprechende Formulare für den Arbeitsgeber bereit.

Deutschlandweit passieren jährlich tausende Unfälle – in tausenden Verfahren konnten wir den Geschädigten zu ihrem Recht verhelfen. 

Auf seinem Schulweg mit der Vespa wurde ihm die Vorfahrt genommen. Paul erlitt schwere Verletzungen. Mit der Hilfe von ALPHA SPORTS konnte eine monatliche Rente erstritten werden. Da Paul noch studiert, begleiten wir ihn weiterhin, um nach seinem Studium die Rentenhöhe neu zu berechnen.

Paul S. (17)

Karlsruhe

Student

Schulunfall

monatl. Rente (GUV)

Auf seinem Schulweg mit der Vespa wurde ihm die Vorfahrt genommen. Paul erlitt schwere Verletzungen. Mit der Hilfe von ALPHA SPORTS konnte eine monatliche Rente erstritten werden. Da Paul noch studiert, begleiten wir ihn weiterhin, um nach seinem Studium die Rentenhöhe neu zu berechnen.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
„Dank der mit Hilfe von ALPHA SPORTS erzielten Versicherungssumme habe ich nun wieder eine Perspektive vor mir.“ 1999 klemmte sich Arthur beim Umladen einer Traverse die rechte Hand an einem Kranhaken ein. Nachdem ein erstes Rentengutachten eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE, von 25 Prozent feststellte, ergab ein zweites Gutachten lediglich 15 Prozent MdE. Das bedeutete, dass Arthur keinen Anspruch auf Rente hätte. 2017 nahm sich ALPHA SPORTS Arthurs Fall an. Da die Verletzung damals falsch bemessen wurde, konnte 18 Jahre später eine Rücknahme der Rentenablehnung erreicht werden und rückwirkend ab Ablehnung – durch Verjährung leider nur vier Jahre – eine Nachzahlung erstritten werden. Arthur wählte die Abfindung in Höhe von 88.000€.

Arthur W. (58)

Erfurt

Lackierer

Arbeitsunfall

88.000€ (GUV)

„Dank der mit Hilfe von ALPHA SPORTS erzielten Versicherungssumme habe ich nun wieder eine Perspektive vor mir.“ 1999 klemmte sich Arthur beim Umladen einer Traverse die rechte Hand an einem Kranhaken ein. Nachdem ein erstes Rentengutachten eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE, von 25 Prozent feststellte, ergab ein zweites Gutachten lediglich 15 Prozent MdE. Das bedeutete, dass Arthur keinen Anspruch auf Rente hätte. 2017 nahm sich ALPHA SPORTS Arthurs Fall an. Da die Verletzung damals falsch bemessen wurde, konnte 18 Jahre später eine Rücknahme der Rentenablehnung erreicht werden und rückwirkend ab Ablehnung – durch Verjährung leider nur vier Jahre – eine Nachzahlung erstritten werden. Arthur wählte die Abfindung in Höhe von 88.000€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
Bei dem Versuch eines Kopfballtores in einem Testspiel erlitt der Fußballer Peer (Landesliga) durch den Zusammenprall mit einem Gegenspieler eine Kiefer- und Jochbeinfraktur. Infolge der Verletzung leidet er weiterhin an persistierenden Beschwerden: unter anderem linksseitige Gesichtslähmung, Doppelbilder beim Blick nach unten, starke Blendenempfindlichkeit, Hyposensibilität von Oberkieferzähnen und Wange sowie Tinnitus. Seine zwei privaten Unfallversicherungen lehnten sehr schnell eine Invaliditätsleistung ab. Peer nahm Kontakt zu unseren Kooperationsanwälten auf, um sich eine Zweitmeinung über seine Rechte gegenüber seinen Versicherungen einzuholen. Es erfolgte eine erneute Überprüfung möglicher Leistungen aus seinen privaten Unfallversicherungen und zusätzlich aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Durch unsere Kooperationsfachanwälte wurden Invaliditätsleistungen durch die Versicherer bewiesen und anerkannt. Peer war begeistert von dem Know-how und der Betreuung. Er nutzte fortan das gesamte Netzwerk der Alpha Sports und konnte mit uns somit ein Entschädigungsvolumen aus den gesetzlichen und privaten Unfallversicherungen in Höhe von bisher 1.300.000€ generieren. Erst mit der Hilfe des ALPHA SPORTS Netzwerkes wurden ihm die Möglichkeiten in verschiedenen Fachthemen und die Ausmaße seiner Rechte bewusst.

Peer M. (39)

Ravensburg

Fußballer / Automobilkaufmann

Arbeitsunfall

1.300.000€ (PV + GUV)

Bei dem Versuch eines Kopfballtores in einem Testspiel erlitt der Fußballer Peer (Landesliga) durch den Zusammenprall mit einem Gegenspieler eine Kiefer- und Jochbeinfraktur. Infolge der Verletzung leidet er weiterhin an persistierenden Beschwerden: unter anderem linksseitige Gesichtslähmung, Doppelbilder beim Blick nach unten, starke Blendenempfindlichkeit, Hyposensibilität von Oberkieferzähnen und Wange sowie Tinnitus. Seine zwei privaten Unfallversicherungen lehnten sehr schnell eine Invaliditätsleistung ab. Peer nahm Kontakt zu unseren Kooperationsanwälten auf, um sich eine Zweitmeinung über seine Rechte gegenüber seinen Versicherungen einzuholen. Es erfolgte eine erneute Überprüfung möglicher Leistungen aus seinen privaten Unfallversicherungen und zusätzlich aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Durch unsere Kooperationsfachanwälte wurden Invaliditätsleistungen durch die Versicherer bewiesen und anerkannt. Peer war begeistert von dem Know-how und der Betreuung. Er nutzte fortan das gesamte Netzwerk der Alpha Sports und konnte mit uns somit ein Entschädigungsvolumen aus den gesetzlichen und privaten Unfallversicherungen in Höhe von bisher 1.300.000€ generieren. Erst mit der Hilfe des ALPHA SPORTS Netzwerkes wurden ihm die Möglichkeiten in verschiedenen Fachthemen und die Ausmaße seiner Rechte bewusst.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

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