Arbeitsunfallmeldung

Wie funktioniert die Arbeitsunfallmeldung?

Eine Arbeitsunfallmeldung sollte unabhängig von der Schwere der Verletzung immer erfolgen. Meistens stellt die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse entsprechende Formulare für den Arbeitsgeber bereit.

Es sollte unabhängig vom Ausmaß der Verletzung immer eine Arbeitsunfallmeldung erfolgen. Hier besteht eine Meldepflicht. Ab dem Unfallzeitpunkt beträgt die Frist der Unfallmeldung drei Kalendertage. Entsprechende Formulare für eine Arbeitsunfallmeldung werden meistens von der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse bereitgestellt.

Arbeitsunfallmeldung - so funktioniert es richtig

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Vorteil Arbeitsunfall

Was ist mein Vorteil bei einem Arbeitsunfall? - Glück im Unglück

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Wann zahlt die Berufsgenossenschaft?

Wann zahlt die Berufsgenossenschaft Leistungen aus?

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Grundsätzlich gilt: die Berufsgenossenschaft zahlt das sogenannte Verletztengeld ab der siebten Woche der Krankschreibung. Bleiben nach einem Arbeitsunfall Folgeschäden, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, zahlt die Berufsgenossenschaft eine monatliche Verletztenrente an die Geschädigten aus.

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Arbeitsunfall – Was steht mir zu?

Welche Leistungen stehen mir nach einem Arbeitsunfall zu?

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Nach einem Arbeitsunfall stehen einem Geschädigten umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.

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„Die Beharrlichkeit der Experten hatte Erfolg: 544,68€ monatlich!“ Auf einem Schulausflug zog sich Vivienne beim Skifahren einen Kreuzbandriss zu und erstritt mit Hilfe von ALPHA SPORTS zunächst für ein Jahr eine vorläufige Rente von 502,07€, später eine Dauerrente in Höhe von 544,68€. Sechs Jahre nach ihrem Arbeitsunfall wählte Vivienne die Ausschüttung ihrer Rente in Form einer Abfindung in Höhe von 107.000€.

Vivienne B. (36)

Sachsen-Anhalt

Lehrerin

Arbeitsunfall

107.000€ (GUV)

„Die Beharrlichkeit der Experten hatte Erfolg: 544,68€ monatlich!“ Auf einem Schulausflug zog sich Vivienne beim Skifahren einen Kreuzbandriss zu und erstritt mit Hilfe von ALPHA SPORTS zunächst für ein Jahr eine vorläufige Rente von 502,07€, später eine Dauerrente in Höhe von 544,68€. Sechs Jahre nach ihrem Arbeitsunfall wählte Vivienne die Ausschüttung ihrer Rente in Form einer Abfindung in Höhe von 107.000€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
Während Stefan versuchte, Holz in einer Feuerschale zum Brennen zu bringen, fing seine Kleidung Feuer. Von Kopf bis Fuß erlitt Stefan Verbrennungen 3. Grades – 33 Prozent der Körperoberfläche. Von der Berufsgenossenschaft erhielt er dafür eine Gesamtvergütung in Höhe von gerade einmal 2.822,76€ bei 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit. Ein weiteres Gutachten ließ die MdE sogar auf zehn Prozent sinken, sodass keine Ansprüche mehr bestanden. Durch die Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS wurde in Stefans Fall Widerspruch eingelegt. Ein erneutes Gutachten bestätigte die bestehende MdE von 40 Prozent. Stefan bekommt jetzt eine monatliche Rente auf Lebenszeit in Höhe von 494,29€.

Stefan B. (34)

Dresden

Küchenchef 

Arbeitsunfall

494,29€/Monat (GUV)

Während Stefan versuchte, Holz in einer Feuerschale zum Brennen zu bringen, fing seine Kleidung Feuer. Von Kopf bis Fuß erlitt Stefan Verbrennungen 3. Grades – 33 Prozent der Körperoberfläche. Von der Berufsgenossenschaft erhielt er dafür eine Gesamtvergütung in Höhe von gerade einmal 2.822,76€ bei 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit. Ein weiteres Gutachten ließ die MdE sogar auf zehn Prozent sinken, sodass keine Ansprüche mehr bestanden. Durch die Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS wurde in Stefans Fall Widerspruch eingelegt. Ein erneutes Gutachten bestätigte die bestehende MdE von 40 Prozent. Stefan bekommt jetzt eine monatliche Rente auf Lebenszeit in Höhe von 494,29€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

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„Die Beharrlichkeit der Experten hatte Erfolg: 544,68€ monatlich!“ Auf einem Schulausflug zog sich Vivienne beim Skifahren einen Kreuzbandriss zu und erstritt mit Hilfe von ALPHA SPORTS zunächst für ein Jahr eine vorläufige Rente von 502,07€, später eine Dauerrente in Höhe von 544,68€. Sechs Jahre nach ihrem Arbeitsunfall wählte Vivienne die Ausschüttung ihrer Rente in Form einer Abfindung in Höhe von 107.000€.

Vivienne B. (36)

Sachsen-Anhalt

Lehrerin

Arbeitsunfall

107.000€ (GUV)

„Die Beharrlichkeit der Experten hatte Erfolg: 544,68€ monatlich!“ Auf einem Schulausflug zog sich Vivienne beim Skifahren einen Kreuzbandriss zu und erstritt mit Hilfe von ALPHA SPORTS zunächst für ein Jahr eine vorläufige Rente von 502,07€, später eine Dauerrente in Höhe von 544,68€. Sechs Jahre nach ihrem Arbeitsunfall wählte Vivienne die Ausschüttung ihrer Rente in Form einer Abfindung in Höhe von 107.000€.

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