Arbeitsunfall – was tun?

Was muss ich nach einem Arbeitsunfall tun?

Dein Arbeitsunfall muss umgehend bei der gesetzlichen Unfallversicherung, also der zuständigen Berufsgenossenschaft, gemeldet werden, um sicherzustellen, dass Folgeschäden versichert sind und Ansprüche auf Leistungen geltend gemacht werden können.

Jeder Unfall, der im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit, oder auf dem Weg zu und von der Arbeit passiert, muss umgehend der gesetzlichen Unfallversicherung, also der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse, gemeldet werden. Dies ist besonders wichtig, damit mögliche Folgeschäden versichert sind und um Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu wahren. Die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse erfolgt durch den Arbeitgeber. Zudem muss der Geschädigte nach einem Arbeitsunfall unbedingt einen medizinischen Befund durch einen D-Arzt (Durchgangsarzt) erstellen lassen.

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Wenn du auf dem Weg zu bzw. von deiner Arbeit oder im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall erlitten hast: Arbeitnehmer, freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige, Studierende, Auszubildende und Schüler sowie Kindergartenkinder sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und haben im Fall eines Arbeitsunfalls Anspruch auf Leistungen. Wenn du auch privat vorgesorgt hast, stehen dir zusätzlich auch Entschädigungszahlungen von deinen privaten Versicherungen zu. 

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Folgeschäden nach Arbeitsunfall

Welche Ansprüche habe ich bei Folgeschäden nach einem Arbeitsunfall?

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Liegt nach einem Arbeitsunfall durch Folgeschäden eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent vor, haben Geschädigte Anspruch auf eine Verletztenrente.

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Arbeitsunfall melden. So geht’s.

Wie melde ich einen Arbeitsunfall?

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Für die Meldung von Arbeitsunfällen bei der Unfallversicherung gilt eine Frist von drei Tagen. Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, die Berufsgenossenschaft zu informieren.

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Berufsgenossenschaft Unfall

Wann ist mein Unfall über die Berufsgenossenschaft versichert?

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Dein Unfall ist über die Berufsgenossenschaft versichert, wenn sich dieser im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit ereignet.

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Auf seinem Schulweg mit der Vespa wurde ihm die Vorfahrt genommen. Paul erlitt schwere Verletzungen. Mit der Hilfe von ALPHA SPORTS konnte eine monatliche Rente erstritten werden. Da Paul noch studiert, begleiten wir ihn weiterhin, um nach seinem Studium die Rentenhöhe neu zu berechnen.

Paul S. (17)

Karlsruhe

Student

Schulunfall

monatl. Rente (GUV)

Auf seinem Schulweg mit der Vespa wurde ihm die Vorfahrt genommen. Paul erlitt schwere Verletzungen. Mit der Hilfe von ALPHA SPORTS konnte eine monatliche Rente erstritten werden. Da Paul noch studiert, begleiten wir ihn weiterhin, um nach seinem Studium die Rentenhöhe neu zu berechnen.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
Juliane war Geschäftsführerin einer Veranstaltungs- und Marketingfirma. Die früher dynamische, leistungsorientierte und erfolgreiche Geschäftsfrau klagte über typische Symptome einer starken depressiven Entwicklung. Begleitet war der psychopathologische Befund von multiplen funktionellen und somatischen Beschwerden – vorrangig von Kopf- und Rückenschmerzen, Magenbeschwerden und quälenden Schlafstörungen. Durch die Erkrankung war Juliane nicht arbeitsfähig und in ihrer Lebensgestaltung massiv beeinträchtigt. Der private Versicherer lehnte eine Berufsunfähigkeit im Sinne der maßgeblichen Versicherungsbedingungen ab. Zunächst führte sie ein langwieriges Klageverfahren mit Hilfe eines uns nicht bekannten Rechtsanwaltes. Leider erfolglos. Zu ihrem Glück erfuhr Juliane von ALPHA SPORTS. Durch die spezialisierten Kooperationsanwälte von ALPHA SPORTS konnte für sie in Kürze ein gerichtlicher Vergleich erfolgreich abgeschlossen werden. Zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche gegen den Versicherer aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung leistete dieser einen Betrag in Höhe von 50.000,00€.

Juliane Sch. (41)

Bremerhaven

Geschäftsführerin

Berufsunfähigkeit

50.000€ (PV)

Juliane war Geschäftsführerin einer Veranstaltungs- und Marketingfirma. Die früher dynamische, leistungsorientierte und erfolgreiche Geschäftsfrau klagte über typische Symptome einer starken depressiven Entwicklung. Begleitet war der psychopathologische Befund von multiplen funktionellen und somatischen Beschwerden – vorrangig von Kopf- und Rückenschmerzen, Magenbeschwerden und quälenden Schlafstörungen. Durch die Erkrankung war Juliane nicht arbeitsfähig und in ihrer Lebensgestaltung massiv beeinträchtigt. Der private Versicherer lehnte eine Berufsunfähigkeit im Sinne der maßgeblichen Versicherungsbedingungen ab. Zunächst führte sie ein langwieriges Klageverfahren mit Hilfe eines uns nicht bekannten Rechtsanwaltes. Leider erfolglos. Zu ihrem Glück erfuhr Juliane von ALPHA SPORTS. Durch die spezialisierten Kooperationsanwälte von ALPHA SPORTS konnte für sie in Kürze ein gerichtlicher Vergleich erfolgreich abgeschlossen werden. Zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche gegen den Versicherer aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung leistete dieser einen Betrag in Höhe von 50.000,00€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
„Die Beharrlichkeit der Experten hatte Erfolg: 544,68€ monatlich!“ Auf einem Schulausflug zog sich Vivienne beim Skifahren einen Kreuzbandriss zu und erstritt mit Hilfe von ALPHA SPORTS zunächst für ein Jahr eine vorläufige Rente von 502,07€, später eine Dauerrente in Höhe von 544,68€. Sechs Jahre nach ihrem Arbeitsunfall wählte Vivienne die Ausschüttung ihrer Rente in Form einer Abfindung in Höhe von 107.000€.

Vivienne B. (36)

Sachsen-Anhalt

Lehrerin

Arbeitsunfall

107.000€ (GUV)

„Die Beharrlichkeit der Experten hatte Erfolg: 544,68€ monatlich!“ Auf einem Schulausflug zog sich Vivienne beim Skifahren einen Kreuzbandriss zu und erstritt mit Hilfe von ALPHA SPORTS zunächst für ein Jahr eine vorläufige Rente von 502,07€, später eine Dauerrente in Höhe von 544,68€. Sechs Jahre nach ihrem Arbeitsunfall wählte Vivienne die Ausschüttung ihrer Rente in Form einer Abfindung in Höhe von 107.000€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
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