Arbeitsunfall – was tun?

Was muss ich nach einem Arbeitsunfall tun?

Dein Arbeitsunfall muss umgehend bei der gesetzlichen Unfallversicherung, also der zuständigen Berufsgenossenschaft, gemeldet werden, um sicherzustellen, dass Folgeschäden versichert sind und Ansprüche auf Leistungen geltend gemacht werden können.

Jeder Unfall, der im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit, oder auf dem Weg zu und von der Arbeit passiert, muss umgehend der gesetzlichen Unfallversicherung, also der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse, gemeldet werden. Dies ist besonders wichtig, damit mögliche Folgeschäden versichert sind und um Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu wahren. Die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse erfolgt durch den Arbeitgeber. Zudem muss der Geschädigte nach einem Arbeitsunfall unbedingt einen medizinischen Befund durch einen D-Arzt (Durchgangsarzt) erstellen lassen.

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Wenn du auf dem Weg zu bzw. von deiner Arbeit oder im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall erlitten hast: Arbeitnehmer, freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige, Studierende, Auszubildende und Schüler sowie Kindergartenkinder sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und haben im Fall eines Arbeitsunfalls Anspruch auf Leistungen. Wenn du auch privat vorgesorgt hast, stehen dir zusätzlich auch Entschädigungszahlungen von deinen privaten Versicherungen zu. 

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Damit keine Ansprüche verloren gehen, ist nach einem Arbeitsunfall die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Sozialrecht sehr zu empfehlen.

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Oft gestalten sich Rechtstreitigkeiten nach einem Arbeitsunfall langwierig und komplex, weshalb Geschädigte diese oft meiden. Um Ansprüche durchzusetzen, die dem Versicherten nach einem Arbeitsunfall tatsächlich zustehen, ist ein guter Rechtsanwalt äußerst hilfreich.

Deutschlandweit passieren jährlich tausende Unfälle – in tausenden Verfahren konnten wir den Geschädigten zu ihrem Recht verhelfen. 

Auf seinem Schulweg mit der Vespa wurde ihm die Vorfahrt genommen. Paul erlitt schwere Verletzungen. Mit der Hilfe von ALPHA SPORTS konnte eine monatliche Rente erstritten werden. Da Paul noch studiert, begleiten wir ihn weiterhin, um nach seinem Studium die Rentenhöhe neu zu berechnen.

Paul S. (17)

Karlsruhe

Student

Schulunfall

monatl. Rente (GUV)

Auf seinem Schulweg mit der Vespa wurde ihm die Vorfahrt genommen. Paul erlitt schwere Verletzungen. Mit der Hilfe von ALPHA SPORTS konnte eine monatliche Rente erstritten werden. Da Paul noch studiert, begleiten wir ihn weiterhin, um nach seinem Studium die Rentenhöhe neu zu berechnen.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
Bei dem Versuch eines Kopfballtores in einem Testspiel erlitt der Fußballer Peer (Landesliga) durch den Zusammenprall mit einem Gegenspieler eine Kiefer- und Jochbeinfraktur. Infolge der Verletzung leidet er weiterhin an persistierenden Beschwerden: unter anderem linksseitige Gesichtslähmung, Doppelbilder beim Blick nach unten, starke Blendenempfindlichkeit, Hyposensibilität von Oberkieferzähnen und Wange sowie Tinnitus. Seine zwei privaten Unfallversicherungen lehnten sehr schnell eine Invaliditätsleistung ab. Peer nahm Kontakt zu unseren Kooperationsanwälten auf, um sich eine Zweitmeinung über seine Rechte gegenüber seinen Versicherungen einzuholen. Es erfolgte eine erneute Überprüfung möglicher Leistungen aus seinen privaten Unfallversicherungen und zusätzlich aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Durch unsere Kooperationsfachanwälte wurden Invaliditätsleistungen durch die Versicherer bewiesen und anerkannt. Peer war begeistert von dem Know-how und der Betreuung. Er nutzte fortan das gesamte Netzwerk der Alpha Sports und konnte mit uns somit ein Entschädigungsvolumen aus den gesetzlichen und privaten Unfallversicherungen in Höhe von bisher 1.300.000€ generieren. Erst mit der Hilfe des ALPHA SPORTS Netzwerkes wurden ihm die Möglichkeiten in verschiedenen Fachthemen und die Ausmaße seiner Rechte bewusst.

Peer M. (39)

Ravensburg

Fußballer / Automobilkaufmann

Arbeitsunfall

1.300.000€ (PV + GUV)

Bei dem Versuch eines Kopfballtores in einem Testspiel erlitt der Fußballer Peer (Landesliga) durch den Zusammenprall mit einem Gegenspieler eine Kiefer- und Jochbeinfraktur. Infolge der Verletzung leidet er weiterhin an persistierenden Beschwerden: unter anderem linksseitige Gesichtslähmung, Doppelbilder beim Blick nach unten, starke Blendenempfindlichkeit, Hyposensibilität von Oberkieferzähnen und Wange sowie Tinnitus. Seine zwei privaten Unfallversicherungen lehnten sehr schnell eine Invaliditätsleistung ab. Peer nahm Kontakt zu unseren Kooperationsanwälten auf, um sich eine Zweitmeinung über seine Rechte gegenüber seinen Versicherungen einzuholen. Es erfolgte eine erneute Überprüfung möglicher Leistungen aus seinen privaten Unfallversicherungen und zusätzlich aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Durch unsere Kooperationsfachanwälte wurden Invaliditätsleistungen durch die Versicherer bewiesen und anerkannt. Peer war begeistert von dem Know-how und der Betreuung. Er nutzte fortan das gesamte Netzwerk der Alpha Sports und konnte mit uns somit ein Entschädigungsvolumen aus den gesetzlichen und privaten Unfallversicherungen in Höhe von bisher 1.300.000€ generieren. Erst mit der Hilfe des ALPHA SPORTS Netzwerkes wurden ihm die Möglichkeiten in verschiedenen Fachthemen und die Ausmaße seiner Rechte bewusst.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
„Die 50.000€ nehmen zwar nicht den Schmerz, aber die Existenzangst.“ Auf dem Weg zu ihrem Dienst hatte Ann-Sophie einen Fahrradunfall und erlitt eine Kreuzbandruptur. In Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS setzte sie eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000€ durch.

Ann-Sophie D. (31)

Berlin

Krankenpflegerin

Arbeitsunfall

50.000€ (GUV)

„Die 50.000€ nehmen zwar nicht den Schmerz, aber die Existenzangst.“ Auf dem Weg zu ihrem Dienst hatte Ann-Sophie einen Fahrradunfall und erlitt eine Kreuzbandruptur. In Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS setzte sie eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000€ durch.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
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