Arbeitsunfall melden. So geht’s.

Wie melde ich einen Arbeitsunfall?

Für die Meldung von Arbeitsunfällen bei der Unfallversicherung gilt eine Frist von drei Tagen. Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, die Berufsgenossenschaft zu informieren.

Nach einem Arbeitsunfall solltest du also den Arbeitsgeber schnellstmöglich informieren. Der Arbeitsunfall muss normalerweise innerhalb einer Frist von drei Kalendertagen gemeldet werden. Dabei zählt der Tag des Unfalls nicht. Die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse erfolgt über den Arbeitgeber.

Arbeitsunfall melden - So funktioniert es

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Mehr zum Thema: Arbeitsunfall melden

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Krankengeld nach sechs Wochen

Wer zahlt das Krankengeld nach sechs Wochen?

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Nach einem Arbeitsunfall wird ab der siebten Woche nach der ersten Krankmeldung kein Krankengeld, sondern Verletztengeld von der Krankenkasse ausgezahlt.

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Arbeitsunfallmeldung

Wie funktioniert die Arbeitsunfallmeldung?

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Eine Arbeitsunfallmeldung sollte unabhängig von der Schwere der Verletzung immer erfolgen. Meistens stellt die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse entsprechende Formulare für den Arbeitsgeber bereit.

Arbeitsunfälle
Verletztenrente
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Folgeschäden nach Arbeitsunfall

Welche Ansprüche habe ich bei Folgeschäden nach einem Arbeitsunfall?

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Liegt nach einem Arbeitsunfall durch Folgeschäden eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent vor, haben Geschädigte Anspruch auf eine Verletztenrente.

Deutschlandweit passieren jährlich tausende Unfälle – in tausenden Verfahren konnten wir den Geschädigten zu ihrem Recht verhelfen. 

„Ohne den Experten von ALPHA SPORTS wäre das nicht möglich gewesen!” Auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad hatte Lilly eine Kollision mit einem Auto und flog über die Motorhaube. Sie wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Neben einer Fraktur des Schienbeinkopfes wurde ein stumpfes Bauchtrauma diagnostiziert. Auch postoperativ gab es Komplikationen, sodass sich Lilly nie richtig von diesem traumatischen Ereignis erholen konnte. Mit Hilfe von ALPHA SPORTS hat Lilly eine Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 102.525,80€ erhalten. Zusätzlich konnten auch 63.965,89€ gegenüber ihrer privaten Unfallversicherung geltend gemacht werden.

Lilly M. (34)

Ingolstadt

Kauffrau für Bürokommunikation

Arbeitsunfall

102.525,80€ (GUV)

63.965,89 € (PV)

„Ohne den Experten von ALPHA SPORTS wäre das nicht möglich gewesen!” Auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad hatte Lilly eine Kollision mit einem Auto und flog über die Motorhaube. Sie wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Neben einer Fraktur des Schienbeinkopfes wurde ein stumpfes Bauchtrauma diagnostiziert. Auch postoperativ gab es Komplikationen, sodass sich Lilly nie richtig von diesem traumatischen Ereignis erholen konnte. Mit Hilfe von ALPHA SPORTS hat Lilly eine Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 102.525,80€ erhalten. Zusätzlich konnten auch 63.965,89€ gegenüber ihrer privaten Unfallversicherung geltend gemacht werden.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
Bei dem Versuch eines Kopfballtores in einem Testspiel erlitt der Fußballer Peer (Landesliga) durch den Zusammenprall mit einem Gegenspieler eine Kiefer- und Jochbeinfraktur. Infolge der Verletzung leidet er weiterhin an persistierenden Beschwerden: unter anderem linksseitige Gesichtslähmung, Doppelbilder beim Blick nach unten, starke Blendenempfindlichkeit, Hyposensibilität von Oberkieferzähnen und Wange sowie Tinnitus. Seine zwei privaten Unfallversicherungen lehnten sehr schnell eine Invaliditätsleistung ab. Peer nahm Kontakt zu unseren Kooperationsanwälten auf, um sich eine Zweitmeinung über seine Rechte gegenüber seinen Versicherungen einzuholen. Es erfolgte eine erneute Überprüfung möglicher Leistungen aus seinen privaten Unfallversicherungen und zusätzlich aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Durch unsere Kooperationsfachanwälte wurden Invaliditätsleistungen durch die Versicherer bewiesen und anerkannt. Peer war begeistert von dem Know-how und der Betreuung. Er nutzte fortan das gesamte Netzwerk der Alpha Sports und konnte mit uns somit ein Entschädigungsvolumen aus den gesetzlichen und privaten Unfallversicherungen in Höhe von bisher 1.300.000€ generieren. Erst mit der Hilfe des ALPHA SPORTS Netzwerkes wurden ihm die Möglichkeiten in verschiedenen Fachthemen und die Ausmaße seiner Rechte bewusst.

Peer M. (39)

Ravensburg

Fußballer / Automobilkaufmann

Arbeitsunfall

1.300.000€ (PV + GUV)

Bei dem Versuch eines Kopfballtores in einem Testspiel erlitt der Fußballer Peer (Landesliga) durch den Zusammenprall mit einem Gegenspieler eine Kiefer- und Jochbeinfraktur. Infolge der Verletzung leidet er weiterhin an persistierenden Beschwerden: unter anderem linksseitige Gesichtslähmung, Doppelbilder beim Blick nach unten, starke Blendenempfindlichkeit, Hyposensibilität von Oberkieferzähnen und Wange sowie Tinnitus. Seine zwei privaten Unfallversicherungen lehnten sehr schnell eine Invaliditätsleistung ab. Peer nahm Kontakt zu unseren Kooperationsanwälten auf, um sich eine Zweitmeinung über seine Rechte gegenüber seinen Versicherungen einzuholen. Es erfolgte eine erneute Überprüfung möglicher Leistungen aus seinen privaten Unfallversicherungen und zusätzlich aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Durch unsere Kooperationsfachanwälte wurden Invaliditätsleistungen durch die Versicherer bewiesen und anerkannt. Peer war begeistert von dem Know-how und der Betreuung. Er nutzte fortan das gesamte Netzwerk der Alpha Sports und konnte mit uns somit ein Entschädigungsvolumen aus den gesetzlichen und privaten Unfallversicherungen in Höhe von bisher 1.300.000€ generieren. Erst mit der Hilfe des ALPHA SPORTS Netzwerkes wurden ihm die Möglichkeiten in verschiedenen Fachthemen und die Ausmaße seiner Rechte bewusst.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
Juliane war Geschäftsführerin einer Veranstaltungs- und Marketingfirma. Die früher dynamische, leistungsorientierte und erfolgreiche Geschäftsfrau klagte über typische Symptome einer starken depressiven Entwicklung. Begleitet war der psychopathologische Befund von multiplen funktionellen und somatischen Beschwerden – vorrangig von Kopf- und Rückenschmerzen, Magenbeschwerden und quälenden Schlafstörungen. Durch die Erkrankung war Juliane nicht arbeitsfähig und in ihrer Lebensgestaltung massiv beeinträchtigt. Der private Versicherer lehnte eine Berufsunfähigkeit im Sinne der maßgeblichen Versicherungsbedingungen ab. Zunächst führte sie ein langwieriges Klageverfahren mit Hilfe eines uns nicht bekannten Rechtsanwaltes. Leider erfolglos. Zu ihrem Glück erfuhr Juliane von ALPHA SPORTS. Durch die spezialisierten Kooperationsanwälte von ALPHA SPORTS konnte für sie in Kürze ein gerichtlicher Vergleich erfolgreich abgeschlossen werden. Zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche gegen den Versicherer aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung leistete dieser einen Betrag in Höhe von 50.000,00€.

Juliane Sch. (41)

Bremerhaven

Geschäftsführerin

Berufsunfähigkeit

50.000€ (PV)

Juliane war Geschäftsführerin einer Veranstaltungs- und Marketingfirma. Die früher dynamische, leistungsorientierte und erfolgreiche Geschäftsfrau klagte über typische Symptome einer starken depressiven Entwicklung. Begleitet war der psychopathologische Befund von multiplen funktionellen und somatischen Beschwerden – vorrangig von Kopf- und Rückenschmerzen, Magenbeschwerden und quälenden Schlafstörungen. Durch die Erkrankung war Juliane nicht arbeitsfähig und in ihrer Lebensgestaltung massiv beeinträchtigt. Der private Versicherer lehnte eine Berufsunfähigkeit im Sinne der maßgeblichen Versicherungsbedingungen ab. Zunächst führte sie ein langwieriges Klageverfahren mit Hilfe eines uns nicht bekannten Rechtsanwaltes. Leider erfolglos. Zu ihrem Glück erfuhr Juliane von ALPHA SPORTS. Durch die spezialisierten Kooperationsanwälte von ALPHA SPORTS konnte für sie in Kürze ein gerichtlicher Vergleich erfolgreich abgeschlossen werden. Zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche gegen den Versicherer aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung leistete dieser einen Betrag in Höhe von 50.000,00€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
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