Arbeitsunfall melden. So geht’s.

Wie melde ich einen Arbeitsunfall?

Für die Meldung von Arbeitsunfällen bei der Unfallversicherung gilt eine Frist von drei Tagen. Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, die Berufsgenossenschaft zu informieren.

Nach einem Arbeitsunfall solltest du also den Arbeitsgeber schnellstmöglich informieren. Der Arbeitsunfall muss normalerweise innerhalb einer Frist von drei Kalendertagen gemeldet werden. Dabei zählt der Tag des Unfalls nicht. Die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse erfolgt über den Arbeitgeber.

Arbeitsunfall melden - So funktioniert es

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Wie funktioniert die Arbeitsunfallmeldung?

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Eine Arbeitsunfallmeldung sollte unabhängig von der Schwere der Verletzung immer erfolgen. Meistens stellt die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse entsprechende Formulare für den Arbeitsgeber bereit.

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Arbeitsunfall - Wer zahlt?

Wer zahlt nach meinem Arbeitsunfall das Verletztengeld?

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Der Arbeitgeber ist während einer Krankschreibung für die Lohnfortzahlung verantwortlich. Ab der siebten Woche bekommst du Verletztengeld, das von der Krankenkasse ausgezahlt wird.

Deutschlandweit passieren jährlich tausende Unfälle – in tausenden Verfahren konnten wir den Geschädigten zu ihrem Recht verhelfen. 

„Dank der mit Hilfe von ALPHA SPORTS erzielten Versicherungssumme habe ich nun wieder eine Perspektive vor mir.“ 1999 klemmte sich Arthur beim Umladen einer Traverse die rechte Hand an einem Kranhaken ein. Nachdem ein erstes Rentengutachten eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE, von 25 Prozent feststellte, ergab ein zweites Gutachten lediglich 15 Prozent MdE. Das bedeutete, dass Arthur keinen Anspruch auf Rente hätte. 2017 nahm sich ALPHA SPORTS Arthurs Fall an. Da die Verletzung damals falsch bemessen wurde, konnte 18 Jahre später eine Rücknahme der Rentenablehnung erreicht werden und rückwirkend ab Ablehnung – durch Verjährung leider nur vier Jahre – eine Nachzahlung erstritten werden. Arthur wählte die Abfindung in Höhe von 88.000€.

Arthur W. (58)

Erfurt

Lackierer

Arbeitsunfall

88.000€ (GUV)

„Dank der mit Hilfe von ALPHA SPORTS erzielten Versicherungssumme habe ich nun wieder eine Perspektive vor mir.“ 1999 klemmte sich Arthur beim Umladen einer Traverse die rechte Hand an einem Kranhaken ein. Nachdem ein erstes Rentengutachten eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE, von 25 Prozent feststellte, ergab ein zweites Gutachten lediglich 15 Prozent MdE. Das bedeutete, dass Arthur keinen Anspruch auf Rente hätte. 2017 nahm sich ALPHA SPORTS Arthurs Fall an. Da die Verletzung damals falsch bemessen wurde, konnte 18 Jahre später eine Rücknahme der Rentenablehnung erreicht werden und rückwirkend ab Ablehnung – durch Verjährung leider nur vier Jahre – eine Nachzahlung erstritten werden. Arthur wählte die Abfindung in Höhe von 88.000€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
Auf seinem Schulweg mit der Vespa wurde ihm die Vorfahrt genommen. Paul erlitt schwere Verletzungen. Mit der Hilfe von ALPHA SPORTS konnte eine monatliche Rente erstritten werden. Da Paul noch studiert, begleiten wir ihn weiterhin, um nach seinem Studium die Rentenhöhe neu zu berechnen.

Paul S. (17)

Karlsruhe

Student

Schulunfall

monatl. Rente (GUV)

Auf seinem Schulweg mit der Vespa wurde ihm die Vorfahrt genommen. Paul erlitt schwere Verletzungen. Mit der Hilfe von ALPHA SPORTS konnte eine monatliche Rente erstritten werden. Da Paul noch studiert, begleiten wir ihn weiterhin, um nach seinem Studium die Rentenhöhe neu zu berechnen.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
„Ohne den Experten von ALPHA SPORTS wäre das nicht möglich gewesen!” Auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad hatte Lilly eine Kollision mit einem Auto und flog über die Motorhaube. Sie wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Neben einer Fraktur des Schienbeinkopfes wurde ein stumpfes Bauchtrauma diagnostiziert. Auch postoperativ gab es Komplikationen, sodass sich Lilly nie richtig von diesem traumatischen Ereignis erholen konnte. Mit Hilfe von ALPHA SPORTS hat Lilly eine Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 102.525,80€ erhalten. Zusätzlich konnten auch 63.965,89€ gegenüber ihrer privaten Unfallversicherung geltend gemacht werden.

Lilly M. (34)

Ingolstadt

Kauffrau für Bürokommunikation

Arbeitsunfall

102.525,80€ (GUV)

63.965,89 € (PV)

„Ohne den Experten von ALPHA SPORTS wäre das nicht möglich gewesen!” Auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad hatte Lilly eine Kollision mit einem Auto und flog über die Motorhaube. Sie wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Neben einer Fraktur des Schienbeinkopfes wurde ein stumpfes Bauchtrauma diagnostiziert. Auch postoperativ gab es Komplikationen, sodass sich Lilly nie richtig von diesem traumatischen Ereignis erholen konnte. Mit Hilfe von ALPHA SPORTS hat Lilly eine Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 102.525,80€ erhalten. Zusätzlich konnten auch 63.965,89€ gegenüber ihrer privaten Unfallversicherung geltend gemacht werden.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
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