Arbeitsunfall melden. So geht’s.

Wie melde ich einen Arbeitsunfall?

Für die Meldung von Arbeitsunfällen bei der Unfallversicherung gilt eine Frist von drei Tagen. Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, die Berufsgenossenschaft zu informieren.

Nach einem Arbeitsunfall solltest du also den Arbeitsgeber schnellstmöglich informieren. Der Arbeitsunfall muss normalerweise innerhalb einer Frist von drei Kalendertagen gemeldet werden. Dabei zählt der Tag des Unfalls nicht. Die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse erfolgt über den Arbeitgeber.

Arbeitsunfall melden - So funktioniert es

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Wenn du auf dem Weg zu bzw. von deiner Arbeit oder im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall erlitten hast: Arbeitnehmer, freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige, Studierende, Auszubildende und Schüler sowie Kindergartenkinder sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und haben im Fall eines Arbeitsunfalls Anspruch auf Leistungen. Wenn du auch privat vorgesorgt hast, stehen dir zusätzlich auch Entschädigungszahlungen von deinen privaten Versicherungen zu. 

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Der gelernte Versicherungsmakler Murat war kurzweilig als Restaurantleiter beim Aufbau eines Gastronomieprojektes tätig. Diese Tätigkeit wurde anschließend als Angestellter fortgeführt. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wurde weit vorher mit dem Berufsbild des Versicherungsmakler beantragt. Murat erkrankte sodann an einer Sarkoidose – einer entzündlichen Systemerkrankung von Organen – sowie an einer Small Fibre Neuropathie – einer Erkrankung des peripheren Nervensystems –, weshalb er durchgehend über ein halbes Jahr arbeitsunfähig war. Da eine Arbeitsfähigkeit nicht mehr absehbar war, beantragte Murat die Prüfung der Versicherungsleistungen aus seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Es folgte eine umfangreiche ärztliche Begutachtung. Da eine abschließende Entscheidung auch Monate nach Vorlage des Gutachtens auf sich warten ließ, musste er auf Grund von Fristen einen neuen Weg einschlagen. Er beauftragte die ALPHA SPORTS Kooperationsanwälte. Innerhalb der darauffolgenden zwei Wochen erhielt er dank unserer Expertenhilfe endlich die Leistungsabrechnung des Versicherers. Dieser stellte endgültig eine Berufsunfähigkeit fest. Murat bekommt jetzt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.835,50€ sowie eine Nachzahlung in Höhe von 59.214,85€.

Murat E. (48)

Köln

Restaurantleiter

Berufsunfähigkeit

59.214€ (PV)

2.835,50€/Monat (PV)

Der gelernte Versicherungsmakler Murat war kurzweilig als Restaurantleiter beim Aufbau eines Gastronomieprojektes tätig. Diese Tätigkeit wurde anschließend als Angestellter fortgeführt. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wurde weit vorher mit dem Berufsbild des Versicherungsmakler beantragt. Murat erkrankte sodann an einer Sarkoidose – einer entzündlichen Systemerkrankung von Organen – sowie an einer Small Fibre Neuropathie – einer Erkrankung des peripheren Nervensystems –, weshalb er durchgehend über ein halbes Jahr arbeitsunfähig war. Da eine Arbeitsfähigkeit nicht mehr absehbar war, beantragte Murat die Prüfung der Versicherungsleistungen aus seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Es folgte eine umfangreiche ärztliche Begutachtung. Da eine abschließende Entscheidung auch Monate nach Vorlage des Gutachtens auf sich warten ließ, musste er auf Grund von Fristen einen neuen Weg einschlagen. Er beauftragte die ALPHA SPORTS Kooperationsanwälte. Innerhalb der darauffolgenden zwei Wochen erhielt er dank unserer Expertenhilfe endlich die Leistungsabrechnung des Versicherers. Dieser stellte endgültig eine Berufsunfähigkeit fest. Murat bekommt jetzt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.835,50€ sowie eine Nachzahlung in Höhe von 59.214,85€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
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