Wenn du einen Arbeitsunfall erleidest, ist es maßgeblich wichtig, dass dieser unverzüglich der entsprechenden Berufsgenossenschaft gemeldet wird, egal wie gering die Beschwerden sind. Sollten sich unvorhersehbare Spätfolgen ergeben, die erst nach ein paar Tagen, Wochen, Monaten oder sogar Jahren aufkommen, besteht nur Versicherungsschutz, wenn eine ordnungsgemäße Meldung an die BG unmittelbar nach dem Unfall erfolgte. Andernfalls ist ein nachvollziehbarer Rückschluss der Schmerzen auf den in der Vergangenheit liegenden Unfall schwer nachzuweisen und der Fall ist nicht versichert. Jeder Arbeitsunfall sollte fristgerecht bei der BG gemeldet werden, um sich gegen nicht absehbare Spätfolgen abzusichern und Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu wahren.
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Liegt nach einem Arbeitsunfall durch Folgeschäden eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent vor, haben Geschädigte Anspruch auf eine Verletztenrente.
Um nach einem Arbeitsunfall einen Bericht (Durchgangsbericht) für den Versicherungsträger zu erstellen, musst du einen BG-Arzt (Durchgangsarzt) aufsuchen.
Damit keine Ansprüche verloren gehen, ist nach einem Arbeitsunfall die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Sozialrecht sehr zu empfehlen.