Nachdem der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung der ersten sechs Wochen nach Krankmeldung gewährleistet, wird ab der siebten Woche der Krankheit das Verletztengeld von der Krankenkasse ausgezahlt. Dieses wird zuvor von der zuständigen Berufsgenossenschaft bereitgestellt.
Mehr zum Thema: Wer zahlt das Krankengeld nach sechs Wochen?
Damit keine Ansprüche verloren gehen, ist nach einem Arbeitsunfall die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Sozialrecht sehr zu empfehlen.
Nach einem Arbeitsunfall stehen einem Geschädigten umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.
Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie helfen bei der Verhütung von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten und kommen im Schadensfall für Heilbehandlung, Verletztengeld und Verletztenrente auf.