Arbeitsunfall - Wer zahlt?

Wer zahlt nach meinem Arbeitsunfall das Verletztengeld?

Der Arbeitgeber ist während einer Krankschreibung für die Lohnfortzahlung verantwortlich. Ab der siebten Woche bekommst du Verletztengeld, das von der Krankenkasse ausgezahlt wird.

Egal, ob bei Krankheit oder Arbeitsunfall: während der ersten sechs Wochen der Krankmeldung ist im Regelfall der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnfortzahlung zu 100 Prozent zu leisten. Ab der siebten Woche wird die Geldleistung hinsichtlich der Art der Krankmeldung unterschieden. Bei einem Arbeitsunfall erhältst du Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung, bei einer Krankheit wird von der Krankenkasse Krankengeld ausgezahlt. Diese Geldleistung beläuft sich bei Verletztengeld auf circa 80 Prozent, sowie bei Krankengeld auf circa 70 Prozent deines Bruttomonatsverdienstes.  

Falls du dich gegen den Gehaltsverlust ab der siebten Woche der Krankmeldung absichern möchtest, kannst du das privat in Form einer Krankentagegeldversicherung tun.  

Wer zahlt nach meinem Arbeitsunfall das Verletztengeld?

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Wie funktioniert die Arbeitsunfallmeldung?

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Eine Arbeitsunfallmeldung sollte unabhängig von der Schwere der Verletzung immer erfolgen. Meistens stellt die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse entsprechende Formulare für den Arbeitsgeber bereit.

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„Die 50.000€ nehmen zwar nicht den Schmerz, aber die Existenzangst.“ Auf dem Weg zu ihrem Dienst hatte Ann-Sophie einen Fahrradunfall und erlitt eine Kreuzbandruptur. In Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS setzte sie eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000€ durch.

Ann-Sophie D. (31)

Berlin

Krankenpflegerin

Arbeitsunfall

50.000€ (GUV)

„Die 50.000€ nehmen zwar nicht den Schmerz, aber die Existenzangst.“ Auf dem Weg zu ihrem Dienst hatte Ann-Sophie einen Fahrradunfall und erlitt eine Kreuzbandruptur. In Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS setzte sie eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000€ durch.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
Während Stefan versuchte, Holz in einer Feuerschale zum Brennen zu bringen, fing seine Kleidung Feuer. Von Kopf bis Fuß erlitt Stefan Verbrennungen 3. Grades – 33 Prozent der Körperoberfläche. Von der Berufsgenossenschaft erhielt er dafür eine Gesamtvergütung in Höhe von gerade einmal 2.822,76€ bei 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit. Ein weiteres Gutachten ließ die MdE sogar auf zehn Prozent sinken, sodass keine Ansprüche mehr bestanden. Durch die Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS wurde in Stefans Fall Widerspruch eingelegt. Ein erneutes Gutachten bestätigte die bestehende MdE von 40 Prozent. Stefan bekommt jetzt eine monatliche Rente auf Lebenszeit in Höhe von 494,29€.

Stefan B. (34)

Dresden

Küchenchef 

Arbeitsunfall

494,29€/Monat (GUV)

Während Stefan versuchte, Holz in einer Feuerschale zum Brennen zu bringen, fing seine Kleidung Feuer. Von Kopf bis Fuß erlitt Stefan Verbrennungen 3. Grades – 33 Prozent der Körperoberfläche. Von der Berufsgenossenschaft erhielt er dafür eine Gesamtvergütung in Höhe von gerade einmal 2.822,76€ bei 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit. Ein weiteres Gutachten ließ die MdE sogar auf zehn Prozent sinken, sodass keine Ansprüche mehr bestanden. Durch die Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS wurde in Stefans Fall Widerspruch eingelegt. Ein erneutes Gutachten bestätigte die bestehende MdE von 40 Prozent. Stefan bekommt jetzt eine monatliche Rente auf Lebenszeit in Höhe von 494,29€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
„Die Beharrlichkeit der Experten hatte Erfolg: 544,68€ monatlich!“ Auf einem Schulausflug zog sich Vivienne beim Skifahren einen Kreuzbandriss zu und erstritt mit Hilfe von ALPHA SPORTS zunächst für ein Jahr eine vorläufige Rente von 502,07€, später eine Dauerrente in Höhe von 544,68€. Sechs Jahre nach ihrem Arbeitsunfall wählte Vivienne die Ausschüttung ihrer Rente in Form einer Abfindung in Höhe von 107.000€.

Vivienne B. (36)

Sachsen-Anhalt

Lehrerin

Arbeitsunfall

107.000€ (GUV)

„Die Beharrlichkeit der Experten hatte Erfolg: 544,68€ monatlich!“ Auf einem Schulausflug zog sich Vivienne beim Skifahren einen Kreuzbandriss zu und erstritt mit Hilfe von ALPHA SPORTS zunächst für ein Jahr eine vorläufige Rente von 502,07€, später eine Dauerrente in Höhe von 544,68€. Sechs Jahre nach ihrem Arbeitsunfall wählte Vivienne die Ausschüttung ihrer Rente in Form einer Abfindung in Höhe von 107.000€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

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