Für was ist die Berufsgenossenschaft zuständig?

Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft ist dafür zuständig, Unternehmen und Arbeitnehmer über Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren aufzuklären und diese im Schadensfall zu entschädigen.

Die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft ist die Aufklärung von Sicherheitsbeauftragten der Unternehmen zum Thema Arbeitssicherheit. Diese Veranstaltungen finden in Schulungseinrichtungen der BG statt und sollen zur Prävention von Arbeitsunfällen beitragen. Zudem ermöglicht die BG den Versicherten im Schadensfall (Arbeitsunfall und Berufskrankheit) eine umfangreiche medizinische Rehabilitation, zahlt nach sechs Wochen Verletztengeld sowie bei bleibenden gesundheitlichen Schäden eine Verletztenrente. Voraussetzung hierfür ist eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent, die durch ein medizinisches Gutachten festgestellt werden muss.

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„Diese 150.000€ hätte ich alleine niemals erstreiten können!” Auf dem Weg zu einer Kfz-Begutachtung musste Bernhard mit seinem Motorrad einem PKW ausweichen und erlitt schwere Verletzungen. Neben multiplen Knochenbrüchen am ganzen Körper verletzte er sich ebenfalls stark am Oberkörper. Durch eine Prozessfinanzierung von ALPHA SPORTS konnte er eine einmalige Abfindungszahlung in Höhe von 150.000€ erreichen.

Bernhard G. (53)

Niedersachsen

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150.000€ (GUV)

„Diese 150.000€ hätte ich alleine niemals erstreiten können!” Auf dem Weg zu einer Kfz-Begutachtung musste Bernhard mit seinem Motorrad einem PKW ausweichen und erlitt schwere Verletzungen. Neben multiplen Knochenbrüchen am ganzen Körper verletzte er sich ebenfalls stark am Oberkörper. Durch eine Prozessfinanzierung von ALPHA SPORTS konnte er eine einmalige Abfindungszahlung in Höhe von 150.000€ erreichen.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
Während Stefan versuchte, Holz in einer Feuerschale zum Brennen zu bringen, fing seine Kleidung Feuer. Von Kopf bis Fuß erlitt Stefan Verbrennungen 3. Grades – 33 Prozent der Körperoberfläche. Von der Berufsgenossenschaft erhielt er dafür eine Gesamtvergütung in Höhe von gerade einmal 2.822,76€ bei 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit. Ein weiteres Gutachten ließ die MdE sogar auf zehn Prozent sinken, sodass keine Ansprüche mehr bestanden. Durch die Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS wurde in Stefans Fall Widerspruch eingelegt. Ein erneutes Gutachten bestätigte die bestehende MdE von 40 Prozent. Stefan bekommt jetzt eine monatliche Rente auf Lebenszeit in Höhe von 494,29€.

Stefan B. (34)

Dresden

Küchenchef 

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494,29€/Monat (GUV)

Während Stefan versuchte, Holz in einer Feuerschale zum Brennen zu bringen, fing seine Kleidung Feuer. Von Kopf bis Fuß erlitt Stefan Verbrennungen 3. Grades – 33 Prozent der Körperoberfläche. Von der Berufsgenossenschaft erhielt er dafür eine Gesamtvergütung in Höhe von gerade einmal 2.822,76€ bei 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit. Ein weiteres Gutachten ließ die MdE sogar auf zehn Prozent sinken, sodass keine Ansprüche mehr bestanden. Durch die Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS wurde in Stefans Fall Widerspruch eingelegt. Ein erneutes Gutachten bestätigte die bestehende MdE von 40 Prozent. Stefan bekommt jetzt eine monatliche Rente auf Lebenszeit in Höhe von 494,29€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
Juliane war Geschäftsführerin einer Veranstaltungs- und Marketingfirma. Die früher dynamische, leistungsorientierte und erfolgreiche Geschäftsfrau klagte über typische Symptome einer starken depressiven Entwicklung. Begleitet war der psychopathologische Befund von multiplen funktionellen und somatischen Beschwerden – vorrangig von Kopf- und Rückenschmerzen, Magenbeschwerden und quälenden Schlafstörungen. Durch die Erkrankung war Juliane nicht arbeitsfähig und in ihrer Lebensgestaltung massiv beeinträchtigt. Der private Versicherer lehnte eine Berufsunfähigkeit im Sinne der maßgeblichen Versicherungsbedingungen ab. Zunächst führte sie ein langwieriges Klageverfahren mit Hilfe eines uns nicht bekannten Rechtsanwaltes. Leider erfolglos. Zu ihrem Glück erfuhr Juliane von ALPHA SPORTS. Durch die spezialisierten Kooperationsanwälte von ALPHA SPORTS konnte für sie in Kürze ein gerichtlicher Vergleich erfolgreich abgeschlossen werden. Zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche gegen den Versicherer aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung leistete dieser einen Betrag in Höhe von 50.000,00€.

Juliane Sch. (41)

Bremerhaven

Geschäftsführerin

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50.000€ (PV)

Juliane war Geschäftsführerin einer Veranstaltungs- und Marketingfirma. Die früher dynamische, leistungsorientierte und erfolgreiche Geschäftsfrau klagte über typische Symptome einer starken depressiven Entwicklung. Begleitet war der psychopathologische Befund von multiplen funktionellen und somatischen Beschwerden – vorrangig von Kopf- und Rückenschmerzen, Magenbeschwerden und quälenden Schlafstörungen. Durch die Erkrankung war Juliane nicht arbeitsfähig und in ihrer Lebensgestaltung massiv beeinträchtigt. Der private Versicherer lehnte eine Berufsunfähigkeit im Sinne der maßgeblichen Versicherungsbedingungen ab. Zunächst führte sie ein langwieriges Klageverfahren mit Hilfe eines uns nicht bekannten Rechtsanwaltes. Leider erfolglos. Zu ihrem Glück erfuhr Juliane von ALPHA SPORTS. Durch die spezialisierten Kooperationsanwälte von ALPHA SPORTS konnte für sie in Kürze ein gerichtlicher Vergleich erfolgreich abgeschlossen werden. Zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche gegen den Versicherer aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung leistete dieser einen Betrag in Höhe von 50.000,00€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

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