Für was ist die Berufsgenossenschaft zuständig?

Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft ist dafür zuständig, Unternehmen und Arbeitnehmer über Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren aufzuklären und diese im Schadensfall zu entschädigen.

Die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft ist die Aufklärung von Sicherheitsbeauftragten der Unternehmen zum Thema Arbeitssicherheit. Diese Veranstaltungen finden in Schulungseinrichtungen der BG statt und sollen zur Prävention von Arbeitsunfällen beitragen. Zudem ermöglicht die BG den Versicherten im Schadensfall (Arbeitsunfall und Berufskrankheit) eine umfangreiche medizinische Rehabilitation, zahlt nach sechs Wochen Verletztengeld sowie bei bleibenden gesundheitlichen Schäden eine Verletztenrente. Voraussetzung hierfür ist eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent, die durch ein medizinisches Gutachten festgestellt werden muss.

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Wann brauche ich nach einem Arbeitsunfall einen Rechtsanwalt?

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Oft gestalten sich Rechtstreitigkeiten nach einem Arbeitsunfall langwierig und komplex, weshalb Geschädigte diese oft meiden. Um Ansprüche durchzusetzen, die dem Versicherten nach einem Arbeitsunfall tatsächlich zustehen, ist ein guter Rechtsanwalt äußerst hilfreich.

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Arbeitsunfall melden. So geht’s.

Wie melde ich einen Arbeitsunfall?

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Für die Meldung von Arbeitsunfällen bei der Unfallversicherung gilt eine Frist von drei Tagen. Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, die Berufsgenossenschaft zu informieren.

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Wie funktioniert die Arbeitsunfallmeldung?

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Eine Arbeitsunfallmeldung sollte unabhängig von der Schwere der Verletzung immer erfolgen. Meistens stellt die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse entsprechende Formulare für den Arbeitsgeber bereit.

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„Die 50.000€ nehmen zwar nicht den Schmerz, aber die Existenzangst.“ Auf dem Weg zu ihrem Dienst hatte Ann-Sophie einen Fahrradunfall und erlitt eine Kreuzbandruptur. In Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS setzte sie eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000€ durch.

Ann-Sophie D. (31)

Berlin

Krankenpflegerin

Arbeitsunfall

50.000€ (GUV)

„Die 50.000€ nehmen zwar nicht den Schmerz, aber die Existenzangst.“ Auf dem Weg zu ihrem Dienst hatte Ann-Sophie einen Fahrradunfall und erlitt eine Kreuzbandruptur. In Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS setzte sie eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000€ durch.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
„Die 50.000€ nehmen zwar nicht den Schmerz, aber die Existenzangst.“ Auf dem Weg zu ihrem Dienst hatte Ann-Sophie einen Fahrradunfall und erlitt eine Kreuzbandruptur. In Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS setzte sie eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000€ durch.

Ann-Sophie D. (31)

Berlin

Krankenpflegerin

Arbeitsunfall

50.000€ (GUV)

„Die 50.000€ nehmen zwar nicht den Schmerz, aber die Existenzangst.“ Auf dem Weg zu ihrem Dienst hatte Ann-Sophie einen Fahrradunfall und erlitt eine Kreuzbandruptur. In Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS setzte sie eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000€ durch.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
„Diese 150.000€ hätte ich alleine niemals erstreiten können!” Auf dem Weg zu einer Kfz-Begutachtung musste Bernhard mit seinem Motorrad einem PKW ausweichen und erlitt schwere Verletzungen. Neben multiplen Knochenbrüchen am ganzen Körper verletzte er sich ebenfalls stark am Oberkörper. Durch eine Prozessfinanzierung von ALPHA SPORTS konnte er eine einmalige Abfindungszahlung in Höhe von 150.000€ erreichen.

Bernhard G. (53)

Niedersachsen

Kfz-Gutachter

Arbeitsunfall

150.000€ (GUV)

„Diese 150.000€ hätte ich alleine niemals erstreiten können!” Auf dem Weg zu einer Kfz-Begutachtung musste Bernhard mit seinem Motorrad einem PKW ausweichen und erlitt schwere Verletzungen. Neben multiplen Knochenbrüchen am ganzen Körper verletzte er sich ebenfalls stark am Oberkörper. Durch eine Prozessfinanzierung von ALPHA SPORTS konnte er eine einmalige Abfindungszahlung in Höhe von 150.000€ erreichen.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

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