Die gesetzliche Unfallversicherung, in der du über deinen Arbeitgeber versichert bist, beinhaltet keine Krankentagegeldversicherung. Wenn eine Krankmeldung länger als sechs Wochen andauert, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Lohnfortzahlung von circa 80 Prozent. Eine Krankentagegeldversicherung ist eine private Krankenzusatzversicherung, die ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit einen vereinbarten Tagessatz für jeden folgenden Tag der Krankschreibung zahlt.
Mehr zum Thema: Anspruch auf Krankentagegeld
Bleibt nach einem Unfall eine andauernde Invalidität, so hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Leistungen gemäß dem Vertrag der privaten Unfallversicherung.
Wenn du von deiner privaten Versicherung Krankentagegeld beziehst, zahlst du keine Steuer. Das Krankentagegeld der privaten Krankenzusatzversicherung ist steuerfrei.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt dich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls oder schwerer Erkrankung.