Du zahlst keine Steuer, wenn du von einer privaten Zusatzversicherung Krankentagegeld beziehst. Die Auszahlung der privaten Krankentagegeldversicherung ist steuerfrei.
Krankengeld (nicht zu verwechseln mit dem Krankentagegeld), das du nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber von der gesetzlichen Krankenversicherung als Lohnersatzleistung beziehst, ist ebenfalls steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Krankengeld erhöht das Jahreseinkommen. Im darauffolgenden Jahr wird für dieses höhere Einkommen ein entsprechender Steuersatz fällig, obwohl Krankengeld zunächst steuerfrei ist.
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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt dich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls oder schwerer Erkrankung.
Die Krankentagegeldversicherung muss bereits im Vorfeld eines Unfalls privat abgeschlossen werden. Ist das der Fall, wird ab der siebten Woche der Krankschreibung ein festgesetzter Tagessatz Krankentagegeld ausgezahlt.
Eine Prozessfinanzierung ist sinnvoll, wenn der Geschädigte bei einem Rechtsstreit kein finanzielles Risiko tragen, aber trotzdem durch hochqualifizierte Fachanwälte vertreten werden möchte.