Die juristische Finanzdienstleistung der Prozesskostenfinanzierung bietet die Möglichkeit, alle anfallenden Kosten eines Rechtstreits an den Prozessfinanzierer abzugeben und ganz ohne finanzielles Risiko mit Fachanwälten zusammenzuarbeiten. Egal, ob der Prozess erfolgreich oder erfolglos beendet wird, du trägst weder Kosten für Fachanwälte, noch für Sachverständige oder für Gerichte. Diese Kosten werden bei einer Prozesskostenfinanzierung komplett vom Prozessfinanzierer getragen. Nur nach einem erfolgreichen Rechtstreit bekommt der Prozessfinanzierer einen vorab vereinbarten prozentualen Anteil der erstrittenen Geldleistung.
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Dein Arbeitsunfall muss umgehend bei der gesetzlichen Unfallversicherung, also der zuständigen Berufsgenossenschaft, gemeldet werden, um sicherzustellen, dass Folgeschäden versichert sind und Ansprüche auf Leistungen geltend gemacht werden können.
Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zahlt die private Krankentagegeldversicherung einen festgelegten Satz für jeden folgenden Tag der Krankschreibung.
Eine Prozesskostenfinanzierung ist eine juristische Finanzdienstleistung. Alle Kosten eines Rechtsstreits werden von dem Prozesskostenfinanzierer übernommen. Der Geschädigte trägt kein finanzielles Risiko und gibt nur im Erfolgsfall eine vorab vereinbarte Provision ab.