Die juristische Finanzdienstleistung der Prozesskostenfinanzierung bietet die Möglichkeit, alle anfallenden Kosten eines Rechtstreits an den Prozessfinanzierer abzugeben und ganz ohne finanzielles Risiko mit Fachanwälten zusammenzuarbeiten. Egal, ob der Prozess erfolgreich oder erfolglos beendet wird, du trägst weder Kosten für Fachanwälte, noch für Sachverständige oder für Gerichte. Diese Kosten werden bei einer Prozesskostenfinanzierung komplett vom Prozessfinanzierer getragen. Nur nach einem erfolgreichen Rechtstreit bekommt der Prozessfinanzierer einen vorab vereinbarten prozentualen Anteil der erstrittenen Geldleistung.
Mehr zum Thema: Prozesskostenfinanzierung ohne Risiko
Bleibt nach einem Unfall eine andauernde Invalidität, so hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Leistungen gemäß dem Vertrag der privaten Unfallversicherung.
Eine persönliche Verletztenliste kann man bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anfordern, um einen Überblick zu erhalten, welche Unfälle oder Verletzungen bei der BG gemeldet und als versicherter Fall anerkannt wurden.
Wenn die Unfallversicherung aus unerklärlichen Gründen nicht zahlt, besteht die Möglichkeit einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser kann Klarheit schaffen.