Die Krankentagegeldversicherung ist eine private Krankenzusatzversicherung. Ist ein Versicherungsnehmer arbeitsunfähig, so gewährleistet der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für die ersten sechs Wochen nach der ersten Krankmeldung. Besteht die Arbeitsunfähigkeit über diesen Zeitraum hinaus, werden lediglich 70 Prozent des Gehalts von der Krankenkasse ausgezahlt. Eine Krankentagegeldversicherung zahlt ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit einen festgelegten Satz für jeden folgenden Tag der Krankmeldung.
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Ein Anwalt kann dich bei Streitigkeiten im Versicherungsrecht vertreten und dir dabei helfen, deine Rechte durchzusetzen.
Nach einem Arbeitsunfall stehen einem Geschädigten umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.
Um nach einem Arbeitsunfall einen Bericht (Durchgangsbericht) für den Versicherungsträger zu erstellen, musst du einen BG-Arzt (Durchgangsarzt) aufsuchen.