Arbeitsunfall Bezahlung

Bezahlung nach Arbeitsunfall - wer zahlt?

Deine Bezahlung wird nach einem Arbeitsunfall für sechs Wochen vom Arbeitgeber geleistet. Ab der siebten Woche der Krankschreibung zahlt die Berufsgenossenschaft dein Verletztengeld.

Nach einem Arbeitsunfall erhältst du sechs Wochen die volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Sollte die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen anhalten, kommt die Berufsgenossenschaft für die Bezahlung auf. Dieses beläuft sich auf 80 Prozent des zuvor verdienten Bruttoverdienstes. Im Regelfall wird so dein Einkommen für 78 Wochen (18 Monate) nach der ersten Krankschreibung sichergestellt.

Arbeitsunfall - Wie läuft die Bezahlung?

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Wenn du auf dem Weg zu bzw. von deiner Arbeit oder im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall erlitten hast: Arbeitnehmer, freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige, Studierende, Auszubildende und Schüler sowie Kindergartenkinder sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und haben im Fall eines Arbeitsunfalls Anspruch auf Leistungen. Wenn du auch privat vorgesorgt hast, stehen dir zusätzlich auch Entschädigungszahlungen von deinen privaten Versicherungen zu. 

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Mehr zum Thema: Arbeitsunfall Bezahlung

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Berufsgenossenschaft
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Krankengeld nach sechs Wochen

Wer zahlt das Krankengeld nach sechs Wochen?

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Nach einem Arbeitsunfall wird ab der siebten Woche nach der ersten Krankmeldung kein Krankengeld, sondern Verletztengeld von der Krankenkasse ausgezahlt.

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Verletztenrente
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Arbeitsunfall – Was steht mir zu?

Welche Leistungen stehen mir nach einem Arbeitsunfall zu?

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Nach einem Arbeitsunfall stehen einem Geschädigten umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.

Berufsgenossenschaft
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Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaft Beratung

Umfassende Beratung zum Thema Berufsgenossenschaft.

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Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie helfen bei der Verhütung von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten und kommen im Schadensfall für Heilbehandlung, Verletztengeld und Verletztenrente auf.

Deutschlandweit passieren jährlich tausende Unfälle – in tausenden Verfahren konnten wir den Geschädigten zu ihrem Recht verhelfen. 

„Ohne den Experten von ALPHA SPORTS wäre das nicht möglich gewesen!” Auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad hatte Lilly eine Kollision mit einem Auto und flog über die Motorhaube. Sie wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Neben einer Fraktur des Schienbeinkopfes wurde ein stumpfes Bauchtrauma diagnostiziert. Auch postoperativ gab es Komplikationen, sodass sich Lilly nie richtig von diesem traumatischen Ereignis erholen konnte. Mit Hilfe von ALPHA SPORTS hat Lilly eine Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 102.525,80€ erhalten. Zusätzlich konnten auch 63.965,89€ gegenüber ihrer privaten Unfallversicherung geltend gemacht werden.

Lilly M. (34)

Ingolstadt

Kauffrau für Bürokommunikation

Arbeitsunfall

102.525,80€ (GUV)

63.965,89 € (PV)

„Ohne den Experten von ALPHA SPORTS wäre das nicht möglich gewesen!” Auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad hatte Lilly eine Kollision mit einem Auto und flog über die Motorhaube. Sie wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Neben einer Fraktur des Schienbeinkopfes wurde ein stumpfes Bauchtrauma diagnostiziert. Auch postoperativ gab es Komplikationen, sodass sich Lilly nie richtig von diesem traumatischen Ereignis erholen konnte. Mit Hilfe von ALPHA SPORTS hat Lilly eine Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 102.525,80€ erhalten. Zusätzlich konnten auch 63.965,89€ gegenüber ihrer privaten Unfallversicherung geltend gemacht werden.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
Juliane war Geschäftsführerin einer Veranstaltungs- und Marketingfirma. Die früher dynamische, leistungsorientierte und erfolgreiche Geschäftsfrau klagte über typische Symptome einer starken depressiven Entwicklung. Begleitet war der psychopathologische Befund von multiplen funktionellen und somatischen Beschwerden – vorrangig von Kopf- und Rückenschmerzen, Magenbeschwerden und quälenden Schlafstörungen. Durch die Erkrankung war Juliane nicht arbeitsfähig und in ihrer Lebensgestaltung massiv beeinträchtigt. Der private Versicherer lehnte eine Berufsunfähigkeit im Sinne der maßgeblichen Versicherungsbedingungen ab. Zunächst führte sie ein langwieriges Klageverfahren mit Hilfe eines uns nicht bekannten Rechtsanwaltes. Leider erfolglos. Zu ihrem Glück erfuhr Juliane von ALPHA SPORTS. Durch die spezialisierten Kooperationsanwälte von ALPHA SPORTS konnte für sie in Kürze ein gerichtlicher Vergleich erfolgreich abgeschlossen werden. Zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche gegen den Versicherer aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung leistete dieser einen Betrag in Höhe von 50.000,00€.

Juliane Sch. (41)

Bremerhaven

Geschäftsführerin

Berufsunfähigkeit

50.000€ (PV)

Juliane war Geschäftsführerin einer Veranstaltungs- und Marketingfirma. Die früher dynamische, leistungsorientierte und erfolgreiche Geschäftsfrau klagte über typische Symptome einer starken depressiven Entwicklung. Begleitet war der psychopathologische Befund von multiplen funktionellen und somatischen Beschwerden – vorrangig von Kopf- und Rückenschmerzen, Magenbeschwerden und quälenden Schlafstörungen. Durch die Erkrankung war Juliane nicht arbeitsfähig und in ihrer Lebensgestaltung massiv beeinträchtigt. Der private Versicherer lehnte eine Berufsunfähigkeit im Sinne der maßgeblichen Versicherungsbedingungen ab. Zunächst führte sie ein langwieriges Klageverfahren mit Hilfe eines uns nicht bekannten Rechtsanwaltes. Leider erfolglos. Zu ihrem Glück erfuhr Juliane von ALPHA SPORTS. Durch die spezialisierten Kooperationsanwälte von ALPHA SPORTS konnte für sie in Kürze ein gerichtlicher Vergleich erfolgreich abgeschlossen werden. Zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche gegen den Versicherer aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung leistete dieser einen Betrag in Höhe von 50.000,00€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
Juliane war Geschäftsführerin einer Veranstaltungs- und Marketingfirma. Die früher dynamische, leistungsorientierte und erfolgreiche Geschäftsfrau klagte über typische Symptome einer starken depressiven Entwicklung. Begleitet war der psychopathologische Befund von multiplen funktionellen und somatischen Beschwerden – vorrangig von Kopf- und Rückenschmerzen, Magenbeschwerden und quälenden Schlafstörungen. Durch die Erkrankung war Juliane nicht arbeitsfähig und in ihrer Lebensgestaltung massiv beeinträchtigt. Der private Versicherer lehnte eine Berufsunfähigkeit im Sinne der maßgeblichen Versicherungsbedingungen ab. Zunächst führte sie ein langwieriges Klageverfahren mit Hilfe eines uns nicht bekannten Rechtsanwaltes. Leider erfolglos. Zu ihrem Glück erfuhr Juliane von ALPHA SPORTS. Durch die spezialisierten Kooperationsanwälte von ALPHA SPORTS konnte für sie in Kürze ein gerichtlicher Vergleich erfolgreich abgeschlossen werden. Zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche gegen den Versicherer aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung leistete dieser einen Betrag in Höhe von 50.000,00€.

Juliane Sch. (41)

Bremerhaven

Geschäftsführerin

Berufsunfähigkeit

50.000€ (PV)

Juliane war Geschäftsführerin einer Veranstaltungs- und Marketingfirma. Die früher dynamische, leistungsorientierte und erfolgreiche Geschäftsfrau klagte über typische Symptome einer starken depressiven Entwicklung. Begleitet war der psychopathologische Befund von multiplen funktionellen und somatischen Beschwerden – vorrangig von Kopf- und Rückenschmerzen, Magenbeschwerden und quälenden Schlafstörungen. Durch die Erkrankung war Juliane nicht arbeitsfähig und in ihrer Lebensgestaltung massiv beeinträchtigt. Der private Versicherer lehnte eine Berufsunfähigkeit im Sinne der maßgeblichen Versicherungsbedingungen ab. Zunächst führte sie ein langwieriges Klageverfahren mit Hilfe eines uns nicht bekannten Rechtsanwaltes. Leider erfolglos. Zu ihrem Glück erfuhr Juliane von ALPHA SPORTS. Durch die spezialisierten Kooperationsanwälte von ALPHA SPORTS konnte für sie in Kürze ein gerichtlicher Vergleich erfolgreich abgeschlossen werden. Zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche gegen den Versicherer aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung leistete dieser einen Betrag in Höhe von 50.000,00€.

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