Ist ein Unfall als Arbeitsunfall eingestuft, hat man als Geschädigter viele Vorteile. Egal ob medizinische Versorgung, Rehabilitation oder Wiedereingliederung in den Beruf oder das soziale Leben, alle Kosten werden komplett von der zuständigen Berufsgenossenschaft getragen. Bleiben langandauernde Schäden zurück, kann zudem eine Verletztenrente ausgezahlt werden, um bleibende Beeinträchtigungen zu entschädigen.
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Für die Meldung von Arbeitsunfällen bei der Unfallversicherung gilt eine Frist von drei Tagen. Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, die Berufsgenossenschaft zu informieren.
Der Arbeitgeber ist während einer Krankschreibung für die Lohnfortzahlung verantwortlich. Ab der siebten Woche bekommst du Verletztengeld, das von der Krankenkasse ausgezahlt wird.
Der Arbeitsunfall im Homeoffice ist versichert, solange die Unfallursache in einem engen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.